[businessportal24] Ähnlich wie beim Autokauf können Sie entscheiden, ob Sie mit der Serienausstattung zufrieden sind. Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz einen festgelegten Betrag. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich ganz konkret an einem Befund, zum Beispiel: „fehlender Zahn im Oberkiefer“. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt bei gleichem Befund auch den gleichen Betrag von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Egal, ob Sie die Regelleistung der Kasse wählen, also die Lösung, die im medizinischen Sinne „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ ist, hier z.B eine Brücke, oder lieber eine hochwertigere oder ästhetisch anspruchsvollere Lösung, beispielsweise ein Implantat, haben möchten: Ihren Festzuschuss bekommen Sie in jedem Fall. Dieser Festzuschuss wird in Höhe von ca 50 % der Rechnung für diese Regelleistung bezahlt, bei Führung eines Bonusheftes erhöht sich dieser Zuschuss.Dies bedeutet aber auch, dass in dem Moment wenn eine „Sonderausstattung“ gewählt wird, zwar ein Zuschuss bezahlt wird, dieser aber nur einen geringen Prozentsatz der Rechnung abdeckt.Hier kann eine Zahnzusatzversicherung helfen – doch Vorsicht, nicht alle Versicherungen leisten bei Implantaten..





















